Betrügerische Rechnungen bei Anmeldungen, Markenanmeldung, Designanmeldung, Patentenmeldung, Betrug, irreführend

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Seit vielen Jahren erhalten Anmelder von Marken, Designs und auch anderen Schutzrechten betrügerische Aufforderungen zur Zahlung nach Ihrer Anmeldung. Wie kann man betrügerische Rechnungen erkennen und welche Maßnahmen ergreifen die Markenämter dagegen?

Rechnung nach Anmeldung

Nahezu alle Anmelder von Schutzrechten erhalten oft kurz darauf seriös wirkende Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen – oft mit offiziellen Logos, Wappen und Angaben zu „gebührenpflichtige Veröffentlichungen“ oder „Eintragungen“. Statt um offizielle Rechnungen für die Anmeldung handelt es sich in Wahrheit um irreführende bzw. betrügerische Rechnungen und Zahlungsaufforderungen. Das Thema ist seit vielen Jahren bekannt und die Täter und Bankkonten sitzen oft im Ausland und sind daher schwer zu fassen. Das EUIPO hat eine europaweite Initiative gestartet, um dem Missbrauch wirksam zu begegnen.

Hintergrundinformationen

Was sind irreführende Zahlungsaufforderungen?

Nach dem Flyer des EUIPO handelt es sich um Rechnungen oder Mitteilungen von Betrügern, die vorgeben, offizielle IP-Ämter zu sein, um Schutzrechtsinhaber zur Zahlung zu bewegen.
Beispiele für typische Merkmale:

  • Ungewohnter Absender, fremde Bankverbindung oder Auslandskontonummer.
  • Drohender Ton („sofort zahlen“) oder suggerierte Pflicht zur Veröffentlichung bzw. Ergänzung des Schutzrechtsregisters („letzte Frist“) ohne nachvollziehbaren offiziellen Hintergrund.
  • Kein Bezug zur tatsächlichen amtlichen Anmeldung oder Verlängerung – die offizielle Behörde fordert nicht separat für „Registrierung in einem privaten Verzeichnis“ zur Zahlung auf.

Warum besteht die Gefahr gerade nach einer Anmeldung?

Öffentliche Schutzrechtsregister sind zugänglich – daher können sich Betrüger gezielt an Antragstellende bzw. Inhaber von Schutzrechten wenden. Laut EUIPO erzeugen solche betrügerischen Zahlungsanforderungen einen Umsatz von über 26 Millionen Euro pro Jahr.

Initiative des EUIPO im Kampf gegen irreführende Rechnungen

Das EUIPO hat in den letzten Jahren eine koordinierte Aktion gestartet, um die Betrugsformen besser zu erkennen, Nutzer aufzuklären und die Zusammenarbeit zwischen Ämtern und weiteren Akteuren zu stärken.

Am 02.10.2025 fand die „10th Anti-Scam Network Meeting: Strengthening the fight against misleading invoices“ statt, bei der internationale Vertreter, darunter nationale Ämter und weitere Stakeholder, Strategien zur Bekämpfung von gefälschten Zahlungsanforderungen besprachen. Im Rahmen dieser Initiative wurde ein Flyer mit Informationen in mehreren Sprachen veröffentlicht. Darin werden zentrale Warnzeichen sowie offizielle Kontoverbindungen des EUIPO genannt.

Die Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern, z. B. dem Europäisches Patentamt (EPO), wurde verstärkt: Die Anti‐Scam Network-Struktur wird als Teil eines Gesamtarbeitsplans geführt.

Wie erkennt man gefälschte Rechnungen?

Für Unternehmen, insbesondere solche mit wenig Erfahrung im Schutzrechtssystem, ergeben sich folgende praktische Hinweise um betrügerische Rechnungen zu erkennen:

  • Absender prüfen: Von wem stammt die Rechnung? Oftmals finden sich Bezeichnungen die den Ämtern ähneln, aber nicht identisch sind.
  • Zweck prüfen: Oftmals wird zwar suggeriert, dass es sich um Anmeldegebühren handelt, aber tatsächlich werden einem im Kleingedruckten z.B. Einträge in ein kommerzielles Verzeichnisse angeboten.
  • Konten prüfen: Prüfen, ob es sich bei den angegebenen Konto um die der Ämter handelt. Sofern es sich bei vermeintlichen Rechnungen des EUIPO nicht um ein Spanisches Konto (beginnend mit ES) oder bei nationalen Ämtern um eine Konto aus dem jeweiligen Land handelt, dürfte es sich um Betrug handeln.
  • Rechnung abgleichen: Das EUIPO stellt eine Liste mit unseriösen Anbietern und Musterrechnungen dieser auf der Webseite des EUIPO bereit. Handelt es sich um eine Rechnung dieser Absender ist es Betrug.
  • Im Zweifel nachfragen: Wenn Zweifel an der Echtheit der Rechnung bestehen, empfiehlt sich entweder beim beauftragten Rechtsanwalt nachzufragen oder wenn es keinen Rechtsbeistand gibt, beim jeweiligen Markenamt.
  • Sensibilisierung im Unternehmen: Die Finanz- oder Buchhaltungsabteilung sollte für das Thema sensibilisiert werden – Zahlungsfreigaben sollten geprüft werden, ob es sich tatsächlich um amtliche Gebühren handelt.
  • Dokumentieren und melden: Erhaltene verdächtige Schreiben sollten archiviert und der Behörde gemeldet werden. Das erleichtert die Nachverfolgung und erhöht den Druck gegen die Täter.

Fazit

Irreführende Zahlungsaufforderungen nach Markenanmeldungen sind kein seltenes Phänomen mehr, sondern eine gezielt betriebene Form von Schutzrechts-Betrug. Die EUIPO-Initiative zeigt, dass sowohl Prävention als auch internationale Kooperation zunehmend in den Fokus rücken. Für Unternehmen gilt: wachsam sein, bei Unsicherheit Rückfragen stellen, nur offizielle Kanäle nutzen und Zahlungsaufforderungen stets kritisch prüfen.

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