
Abmahnung
Wegen Musik auf
Instagram & TikTok
Abmahnung
Wegen Musik auf
Instagram & TikTok
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Die Nutzung von Musik auf TikTok und Instagram kann für Unternehmen schnell teuer werden: Urheberrechtliche Abmahnungen und Berechtigungsanfragen wegen der Nutzung von Musik in den sozialen Medien sind keine Seltenheit. Geltend gemachte Forderungen sollten jedoch nicht ungeprüft hingenommen werden.
Musiknutzung und Lizenzen bei TikTok und INstagram
Heutzutage nutzen viele Gewerbetreibende und Kleinunternehmer TikTok und Instagram als Marketingkanal, um das eigene Unternehmen zu präsentieren. Dabei handelt es sich oftmals nicht um aufwendige Kampagnen, in denen Dienstleistungen und Produkte direkt beworben werden, sondern um vermeintlich risikofreie Beiträge, die lediglich Einblicke in das Unternehmen und den Unternehmensalltag gewähren. Bekannte Songs sind dabei schnell über die Musikbibliotheken der jeweiligen Plattformen in den Beitrag eingebunden und untermalen entsprechende Videos. Doch genau hierin liegt ein erhebliches Risiko: Die mit den Plattformbetreibern geschlossenen Lizenzverträge der Rechteinhaber decken in der Regel ausschließlich die private Nutzung der in der Musikbibliothek enthaltenen Musikwerke durch die Plattformnutzer und nicht deren gewerbliche Nutzung.
Dabei liegt die Schwelle zur gewerblichen Nutzung niedriger als viele zunächst annehmen. Schon wenn der Beitrag auch nur mittelbar zur Imagepflege dient, kann eine gewerbliche Nutzung vorliegen. Dies ist bei Unternehmensprofilen regelmäßig zu bejahen. Auch scheinbar harmlose Clips aus dem Büroalltag oder kurze Einblicke in Arbeitsprozesse sind rechtlich regelmäßig nicht mehr dem privaten Bereich zuzurechnen. Derartige Beiträge sind häufig Gegenstand von Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der Rechteinhaber.
Abmahnung und Berechtigungsanfrage
Bei der Abmahnung handelt es sich um eine formelle Aufforderung des Rechteinhabers, die gewerbliche Nutzung der Musikwerke zu unterlassen. Neben Auskunfts- und Schadensersatzansprüche macht er darin auch Erstattungsansprüche für die Kosten der Abmahnung geltend.
Berechtigungsanfragen hingegen erscheinen in unterschiedlicher Gestalt und sind im Wortlaut häufig zurückhaltender als Abmahnungen. Dabei werden die Betroffenen zunächst meist lediglich unter Fristsetzung aufgefordert, nachzuweisen, auf welcher Grundlage sie sich zur gewerblichen Nutzung der entsprechenden Werke berechtigt sehen. Der unverbindliche Schein trügt jedoch. Auch bei Berechtigungsanfragen handelt es sich keineswegs um weniger folgenreiche Schreiben. Bleibt eine Antwort innerhalb der gesetzten Frist aus oder gibt der Empfänger an, über keine entsprechende Lizenz zu verfügen, folgen Aufforderungen zur Nachlizenzierung oder Schadensersatzforderungen, in denen beträchtliche Summen verlangt werden.
Abmahnung erhalten?
So reagieren
Sie am besten auf eine
Abmahnung!
Eine Abmahnung, z.B. wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Urheberrechts, sollte immer ernst genommen werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.
Eine rechtzeitige und professionelle Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die richtige Strategie zu entwickeln.
- Abmahnung prüfen: Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt, formal korrekt und missbräuchliche Abmahnungen sind rechtswidrig.
- Frist beachten: Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist, um weitere rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage zu vermeiden.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat. Sie könnte zu weitreichend sein und zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen führen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung lässt sich kaum mehr aus der Welt schaffen und kann erhebliche Folgekosten in Form von hohen Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Strategie: Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte man sich mit professioneller Unterstützung die richtige Strategie überlegen, wie man auf die Abmahnung reagiert. Dabei spielen viele Aspekte eine Rolle. So können formale Fehler vorliegen oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein.
Frühe rechtliche Prüfung entscheidend
Empfänger einer Abmahnung oder einer Berechtigungsanfrage sind häufig zunächst verunsichert, wenn sie die rechtlichen Ausführungen und geforderten Beträge lesen. Besonders ins Gewicht fällt, dass viele Kleinunternehmer und Gewerbetreibende zuvor keine oder nur minimale Berührungspunkte mit Urheberrechtsstreitigkeiten hatten. Die Schreiben, die oft detaillierte rechtliche Argumente, Fristen und hohen Forderungen enthalten, wirken daher nachvollziehbar einschüchternd, insbesondere wenn sie aus dem vermeintlich „harmlosen“ Social-Media-Alltag kommen. Die Adressaten sind schnell dem Gefühl der Überforderung ausgesetzt.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung der Betroffenen oft auszahlt. Zunächst stellt sie das Gleichgewicht wieder her und verhindert die voreilige Annahme wirtschaftlich nachteiliger Vergleichsangebote. Die in Abmahnungen und Berechtigungsanfragen aufgerufenen Beträge sind keineswegs so alternativlos, wie in den jeweiligen Schreiben oftmals dargestellt. Oftmals wird überproportional auf die Interessen der Rechteinhaber abgestellt. Jeder Fall ist jedoch ein Einzelfall, bei dem es Argumentationsspielräume gibt. Ein Anwalt kann die Forderungen sorgfältig prüfen und Ihnen dabei helfen, realistisch einzuschätzen, ob die geltend gemachten Beträge angemessen sind. Auf dieser Grundlage wird eine auf die besonderen Umstände des Einzelfalls zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickelt, Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Empfehlung
Es empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung der erhobenen Ansprüche, da regelmäßig erhebliche Argumentationsspielräume bestehen. Eine professionelle rechtliche Prüfung und individuelle Handhabung führt oftmals zu einem gesamtwirtschaftlich vorteilhafteren Ergebnis für die Betroffenen. Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben eines Rechteinhabers erhalten haben, können Sie uns dieses gerne jederzeit unverbindlich zukommen lassen. Nach einer unverbindlichen kursorischen Durchsicht erhalten Sie von uns eine Mitteilung, ob ein Vorgehen empfohlen wird sowie eine Kostenschätzung für die vollständige Prüfung und Betreuung Ihrer Angelegenheit.
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