Das Landgericht Frankfurt a. Main eröffnet den Weg der öffentlichen Zustellung nach China für Klagen um effektiven Rechtsschutz zu gewähren.

öffentliche

Zustellung nach

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Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke an im Ausland ansässige Unternehmen stellt oft eine erhebliche Herausforderung dar, insbesondere wenn es um die Zustellung nach China geht.

Zustellung einer Klage nach China

Ein deutscher Hersteller von Mobilfunkgeräten klagte vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen ein chinesisches Unternehmen, das wesentliche Patente für Mobilfunkstandards hält. Die Klage müsste daher förmlich in China zugestellt werden.

Herausforderungen bei der Zustellung nach China

Die Zustellung von Gerichtsdokumenten nach China ist mit verschiedenen Schwierigkeiten verbunden:

  • Zeitaufwand: Die Zustellung über Rechtshilfeersuchen kann sich über mehr als ein Jahr hinziehen.
  • Ungewissheit: Es besteht keine Garantie, dass die Dokumente den Empfänger tatsächlich erreichen.
  • Rechtliche Hürden: Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und bürokratische Prozesse können die Zustellung zusätzlich erschweren.

Diese Faktoren können die Rechtsdurchsetzung erheblich verzögern oder sogar verhindern.

LG Frankfurt am Main entscheidet auf öffentliche Zustellung

Aufgrund der Schwierigkeiten einer förmlichen Zustellung der Klageschrift nach China entschied das LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 15.01.2025 – Az. 2-06 O 426/24), dass die zustellung in China keinen Erfolg verspricht und bewilligte daher eine öffentliche Zustellung.

Das Gebot eines wirkungsvollen Rechtsschutzes erfordert, dass dieser in angemessener Zeit zu erlangen ist. Keinen Erfolg verspricht die Zustellung daher, wenn die Durchführung einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde, dass ein Zuwarten der betreibenden Partei billigerweise nicht zugemutet werden kann.

Nach der Erfahrung der Kammer des Landgerichts und der anderer deutscher Gerichte, nimmt die Zustellung in der Volksrepublik China einen erheblichen Zeitraum in Anspruch. Bei dieser Sachlage überwiegen die Interessen der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz die Interessen der Beklagten im Hinblick auf die Gefährdung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Allerdings verpflichtete das Gericht die Klägerin die Beklagte in China auf nicht-förmlichem Weg zu informieren, dass in Deutschland die öffentliche Zustellung der Klage erfolgt.

Was ist die öffentliche Zustellung?

Die öffentliche Zustellung ist ein Verfahren, bei dem Gerichtsdokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn eine persönliche Zustellung nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies kann durch Aushang im Gericht, Veröffentlichung in amtlichen Mitteilungsblättern oder im Internet erfolgen. Sie gilt als „ultima ratio“ und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet.

Fazit

Das Landgericht Frankfurt am Main zeigt einen Weg auf um die Zustellungen von Klagen gegen chinesische Unternehmen zu erleichtern und beschleunigen. Am Besten wäre es, wenn man das Zustellungsrecht insgesamt stark vereinfachen und insbesondere bei Auslandsbezug rein elektronisch ohne gesteigerte Anforderungen ausgestalten würde. Denn während die chinesischen Unternehmen regelmäßig problemlos per E-Mail erreichbar sind, ist dieser Weg eben keine förmlicher Weg für die Zustellung.

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