Verkaufsverbot für „Le-Pliage“-ähnliche Taschen?

von

Taschen sind beliebte Artikel für Produktpiraten. Auch Nachahmungen der bekannten „Le-Pliage“-Handtaschenserie des Herstellers Longchamp werden weltweit vertrieben. Das Oberlandesgericht in Hamm hatte zu entscheiden, ob Handtaschen eines anderen Herstellers wettbewerbswidrige Nachahmungen darstellen oder nicht.

Der bekannte französische Hersteller Longchamp vertreibt unter der Bezeichnung „Le-Pliage“ seit rund 10 Jahren auf dem deutschen Markt Taschen in verschiedenen Formen und Farben.

mervas / Shutterstock.com
mervas / Shutterstock.com

Eine Dortmunder Einzelhändlerin bietet Taschen eines anderen Herstellers an, die nach Auffassung des klagenden französischen Herstellers eine unzulässige Nachahmung der Handtasche der „Le-Pliage“-Serie darstellen.

Die beklagte Inhaberin des Einzelhandelsgeschäfts war hierbei anderer Meinung und lehnte es ab, den Verkauf der beanstandeten Taschen einzustellen.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Hamm hat dem französischen Hersteller Recht gegeben und mit Urteil vom 16.06.2015, Az. 4 U 32/14 (Pressemitteilung) die Einzelhändlerin verurteilt, für ihre bisherigen Verkaufsgeschäfte Schadensersatz zu leisten. Außerdem untersagte das Gericht der Beklagten den weiteren Verkauf nachgeahmter „Le-Pliage“-Handtaschen.

Begründet wurde die Entscheidung des OLG Hamm mit einem Wettbewerbsverstoß. Die von der Dortmunderin vertriebenen Taschen seien eine nahezu identische und daher wettbewerbswidrige Nachahmung der „Le-Pliage“-Handtaschen. Unterschiede bestünden nur im Detail und rechtfertigten angesichts der Übereinstimmung der grundlegenden Gestaltungsmerkmale keine andere Bewertung. Der Kunde werde über die Herkunft der Taschen getäuscht, weil er davon ausgehe, dass es sich um Taschen des französischen Herstellers handelt.

Zwar bot die Händlerin die betreffenden Taschen für EUR 24,95 an und damit deutlich günstiger als die Taschen aus dem Sortiment der Klägerin. Ein durchschnittlicher Verbraucher gehe nach Ansicht des OLG Hamm jedoch davon aus, dass es sich um ein günstiges Modell handele.

Fazit

Auch bei erheblichen Preisunterschieden und gänzlich anderen Details der Produkte kann man sich nicht darauf verlassen, dass eine wettbewerbswidrige Nachahmung nicht vorliegt.

Unsere Dienstleistungen

Zollbeschlagnahme gegen Produkt-/Markenpiraterie

Sie sind Opfer von Produkt- und Markenpiraterie? Wir bekämpfen für Sie EU-weit auch mit Mitteln der Zollbeschlagnahme die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen.

Mehr erfahren

Beratung zum Datenschutzrecht

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Datenschutzrechts, z.B. zu Datenschutzkonzepten, Datenschutzerklärungen, Vertragsgestaltung und Umgang mit Datenschutzbehörden.

Mehr erfahren

Nichtigkeit von Designs

Wir vertreten Sie in designrechtlichen Nichtigkeits- und Löschungsverfahren, insbesondere wegen mangelnder Neuheit, fehlender Eigenart und formaler Fehler.

Mehr erfahren

Beratung zu Online-Handelsplattformen

Wir beraten Unternehmen zu allen Rechtsfragen beim Handel auf Online-Handelsplattformen wie Amazon, eBay, Zalando, Otto, Kaufland, Etsy und andere.

Mehr erfahren

Beratung im Designrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen im Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht, von der Schutzstrategie über Anmeldung, Lizenzierung zu Durchsetzung von designrechtlichen Ansprüchen.

Mehr erfahren

Designrechtsverletzung erfolgreich bekämpfen

Wir verteidigen Ihre Designrechte und gehen gegen Verletzungen Ihrer Designrechte vor um diese schnell und konsequent zu bekämpfen.

Mehr erfahren

Relevante Beiträge

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB