
Hintergrundwissen
PreisAngaben-
Verordnung
PreisAngaben-
Verordnung
Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist ein zentrales Regelwerk des deutschen Verbraucherrechts. Sie stellt sicher, dass Verbraucher bei der Kaufentscheidung transparente und vergleichbare Preisangaben erhalten.
Zweck der Preisangabenverordnung
Die PAngV hat das Ziel, Verbraucher vor irreführenden Preisangaben zu schützen und die Markttransparenz zu erhöhen. Sie verpflichtet Unternehmer, Preise klar, verständlich und vollständig auszuweisen. Dies soll es Verbrauchern erleichtern, Produkte und Dienstleistungen miteinander zu vergleichen und eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Gleichzeitig sorgt die Verordnung für fairen Wettbewerb, da alle Anbieter denselben Regelungen unterliegen.
Damit jemand als Mitbewerber im wettbewerbsrechtlichen Sinne eingestuft werden kann, bedarf es eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Beteiligten.
Die Preisangabenverordnung sorgt dafür, dass Preise transparent und vergleichbar sind. So können Verbraucher von den transparenten Preisangaben profitieren, um fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Wen betrifft die Preisangabenverordnung?
Die PAngV richtet sich an Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Das umfasst sowohl stationäre Händler als auch Online-Anbieter. Ebenso betroffen sind Betreiber von Verkaufsautomaten, Tankstellen, Restaurants und andere Gewerbetreibende, die Preise für ihre Leistungen angeben. Auch Vermittler, die Waren oder Dienstleistungen im Auftrag eines Dritten anbieten, unterliegen den Vorschriften der Verordnung.
Was regelt die Preisangabenverordnung?
Die PAngV legt fest, wie Preise für Verbraucher dargestellt werden müssen. Zu den wesentlichen Regelungen gehören:
- Gesamtpreise: Grundsätzlich müssen die Preise inklusive aller Steuern und sonstiger Bestandteile angegeben werden (z. B. Mehrwertsteuer).
- Grundpreisangabe: Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist zusätzlich der Grundpreis (z. B. Preis pro Kilogramm oder Liter) anzugeben. Dadurch sollen Verbraucher die Preise einfacher vergleichen können.
- Zusätzliche Kosten: Sofern für die Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung weitere Kosten anfallen (z. B. Versandkosten oder Servicegebühren), müssen diese transparent ausgewiesen werden.
- Besondere Preisangaben: Bei Dienstleistungen wie Hotelzimmerbuchungen, Energieversorgung oder Finanzdienstleistungen gibt es spezifische Vorschriften zur Preisangabe, die dem jeweiligen Marktsegment angepasst sind.
- Werbung: Auch in der Werbung müssen Preisangaben den Vorgaben der PAngV entsprechen. Das gilt insbesondere für Rabatte und Sonderaktionen, bei denen die Bedingungen klar kommuniziert werden müssen.
Ausnahmen von der Preisangabenverordnung
Nicht alle Preisangaben sind von der Verordnung erfasst. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem:
- Individuelle Preisvereinbarungen: Preise, die individuell zwischen Anbieter und Kunde ausgehandelt werden, unterliegen nicht den Anforderungen der PAngV.
- B2B-Geschäfte: Die PAngV gilt nur für Geschäfte mit Verbrauchern (B2C). Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) sind davon ausgenommen.
- Bestimmte Dienstleistungen: Für einige Dienstleistungen, bei denen eine Preisangabe vorab nicht sinnvoll möglich ist (z. B. individuelle Beratungsleistungen), gelten Ausnahmeregelungen.
- Nicht-geschäftsmäßige Angebote: Personen, die gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind nicht verpflichtet, die Vorschriften der PAngV einzuhalten.
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße gegen die PAngV können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Weit relevanter sind jedoch wettbewerbsrechtliche Ansprüche die zu Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen führen können, die regelmäßig mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen durchgesetzt werden.
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