Rechtliche Änderungen 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen, EmpCo-Richtlinie, KI-Verordnung, Rechtsanwalt

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Auch das neue Jahr hält viele gesetzliche Neuerungen bereit. Wir stellen einige gesetzliche Änderungen in 2026 vor. Unternehmen sollten sich rechtzeitig darauf einstellen.

Ein Jahr der Umsetzung: Neue Pflichten im IP- und IT-Recht

Das Jahr 2026 bringt bislang keine revolutionären neuen Gesetze, sondern die flächendeckende Anwendung bereits beschlossener EU-Richtlinien und Verordnungen. Diese haben es allerdings durchaus in sich.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Zeit der Vorbereitung läuft ab. Ab Herbst 2026 greifen weitreichende Änderungen im Wettbewerbsrecht, im IT-Recht und im E-Commerce. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

Wettbewerbsrecht: Verschärfte Regeln gegen Greenwashing ab September

Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Werbung mit Nachhaltigkeit und Umweltaussagen. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG setzt Deutschland die EmpCo-Richtlinie in nationales Recht um.

Ab 27. September 2026 gelten strenge Regeln für:

Allgemeine Umweltaussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind künftig verboten, es sei denn, Unternehmen können eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisen. Was das genau bedeutet? Im Wesentlichen EU-Umweltzeichen wie das EU Ecolabel oder der Blaue Engel. Vage Versprechen ohne Substanz werden zur Abmahnfalle.

Nachhaltigkeitssiegel

Auch Gewährleistungsmarken und Nachhaltigkeitssiegel stehen unter verschärfter Beobachtung. Siegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf einem transparenten und glaubwürdigen Zertifizierungssystem beruhen, das von unabhängigen Dritten überwacht wird. Selbst entwickelte Siegel ohne externe Kontrolle? Künftig grundsätzlich unzulässig.

Besonders brisant: Die EU-Kommission hat in ihren FAQs zur EmpCo-Richtlinie klargestellt, dass auch geschützte Markennamen wie „EcoClean“ oder „GreenFresh“ als Umweltaussagen gelten können. Markenrechtlicher Schutz schützt nicht vor wettbewerbsrechtlicher Prüfung.

CO₂-Kompensation

Aussagen wie „klimaneutral durch CO₂-Ausgleich“ werden künftig unzulässig, wenn sie den Eindruck erwecken, das Produkt selbst habe keine oder geringere Umweltauswirkungen. Nur echte Reduktionen in der eigenen Wertschöpfungskette dürfen beworben werden.

Sanktionen

Die Bußgelder können bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. Hinzu kommen Abmahnrisiken durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände.

Handlungsempfehlung: Unternehmen sollten spätestens jetzt alle Umweltaussagen, Produktgestaltungen und -verpackungen und Nachhaltigkeitssiegel prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Zeit bis September ist knapp, insbesondere wenn Zertifizierungssysteme erst noch aufgebaut werden müssen. Auch gibt es keine Übergangsfrist für Produkte die vor dem 27.09.2026 hergestellt wurden, so dass Produktgestaltungen bereits im Vorfeld umgestellt werden müssen.

Markenrecht: Indirekte Auswirkungen durch EmpCo-Richtlinie

Auch wenn keine direkten Markenrechtsänderungen anstehen, hat die EmpCo-Richtlinie erhebliche Auswirkungen auf Marken mit Umweltbezug. Die EU-Kommission hat klargestellt: Markenrechtlicher Schutz schützt nicht vor wettbewerbsrechtlicher Prüfung.

Marken wie „GreenTech“, „EcoFresh“ oder „KlimaNeutral“ müssen die strengen Anforderungen an Umweltaussagen erfüllen – unabhängig davon, ob sie als Marke eingetragen sind. Andernfalls droht nicht nur die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, sondern der Verlust der Markenrechte.

Handlungsempfehlung: Unternehmen sollten spätestens jetzt ihre Markenrechte prüfen, ob diese von der EmpCo-Richtlinie betroffen sein können und ggfs. Strategien zu entwickeln, um diese Markenrechte zu erhalten oder durch andere zu ersetzen. Es gibt keine Übergangsfrist der Geltung der EmpCo-Richtlinie für Marken, so dass Markeninhaber zeitnah handeln sollten, um auf den 27.09.2026 vorbereitet zu sein.

KI-Verordnung: Weitere Teile des AI Act kommen am 2. August 2026

Die weiteren Teile der EU-KI-Verordnung (AI Act) gelten ab dem 2. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, nachdem Teile schon in Kraft getreten waren. Deutschland setzt derzeit die Durchführungsbestimmungen um – mit der Bundesnetzagentur als zentraler Koordinierungsstelle.

Risikobasierter Ansatz

Der AI Act unterscheidet vier Kategorien:

  • Verbotene KI-Praktiken (bereits seit 2. Februar 2025): Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, bestimmte biometrische Überwachungssysteme
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Strenge Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht
  • KI mit Transparenzpflichten: Nutzer müssen über den Einsatz von KI informiert werden
  • Minimale Risiken: Keine besonderen Anforderungen

Compliance-Anforderungen

Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten umfangreiche Pflichten:

  • Risikobewertungs- und Risikominderungssysteme
  • Hohe Datenqualität zur Vermeidung diskriminierender Ergebnisse
  • Protokollierung aller Aktivitäten
  • Umfassende technische Dokumentation
  • Transparenz gegenüber Nutzern und Behörden

Sanktionen

Verstöße gegen die KI-Verordnung können teuer werden:

  • Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen GPAI-Vorschriften
  • Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei falschen Angaben gegenüber Behörden

Handlungsempfehlung: Unternehmen sollten alle eingesetzten KI-Systeme identifizieren, nach Risikoklassen bewerten und entsprechende Governance-Strukturen aufbauen. Die Anforderungen sind komplex – frühzeitige Beratung ist ratsam.

E-Commerce: Neue Pflichten für Online-Händler

Auch im Online-Handel stehen 2026 mehrere Änderungen an:

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026

Online-Händler müssen einen gut sichtbaren und jederzeit verfügbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Kunden müssen ihre Bestellung direkt im Shop widerrufen können – klar erkennbar und ohne Umwege. Ein Hinweis auf ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse reicht künftig nicht mehr aus.

Gewährleistungslabel ab 27. September 2026

Händler sind verpflichtet, ein EU-weit einheitliches Gewährleistungslabel bereitzustellen. Die Labels werden von der EU in der jeweiligen Amtssprache zur Verfügung gestellt und sind nicht editierbar. Ziel ist es, Verbraucher auf einen Blick über ihre Gewährleistungsrechte zu informieren.

EU-Verpackungsverordnung ab 12. August 2026

Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und betrifft Hersteller, Händler, Online-Shops, Importeure und Vertreiber. Ab August 2026 gelten Stoffbeschränkungen: Die Summe der Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100mg pro Kilogramm bei Verpackungen nicht überschreiten.

Recht auf Reparatur bis 31. Juli 2026

Deutschland muss die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur bis Ende Juli 2026 umsetzen. Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen dann Reparaturen zu einem „angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ anbieten, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Produkthaftungsrichtlinie bis 9. Dezember 2026

Die neue Produkthaftungsrichtlinie erweitert die Haftung auf Software, KI-Systeme, Fulfilment-Dienstleister und Online-Plattformen. Der Produktbegriff wird deutlich ausgeweitet – auch digitale Produkte fallen künftig unter die verschuldensunabhängige Produkthaftung. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 09.12.2026 erfolgen.

Datenschutzrecht: Geplante Änderungen

Im Datenschutzrecht sind bislang für 2026 keine fundamentalen Änderungen vorgesehen.

Allerdings plant die Bundesregierung bis Ende 2026 eine Änderung des BDSG: Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Bereich soll auf die EU-Vorgaben aus Art. 37 DSGVO beschränkt werden. Dies würde bedeuten, dass künftig weniger Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen.

Auf europäischer Ebene wird mit dem „Digital-Omnibus-Paket“ über Entbürokratisierung und Klarstellungen in der DSGVO diskutiert – konkrete Änderungen sind aber frühestens 2027 zu erwarten.

Fazit

2026 ist vor allem ein Jahr der Umsetzung. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Prozesse, Kommunikationsstrategien und technischen Systeme anzupassen. Die Anforderungen sind komplex, die Sanktionen empfindlich.

Ob Wettbewerbsrecht, EmpCo-Richtlinie, KI-Verordnung oder E-Commerce-Pflichten – unser Team aus spezialisierten Rechtsanwälten unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen.

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