Panne bei eBay führt zu Abmahnungen

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Auf eBay werden eine Vielzahl an Händlern wegen der unterschiedlichsten Verstöße abgemahnt. Nun scheint eBay selbst dafür verantwortlich zu sein, dass eine Vielzahl an Angeboten von Händlern abgemahnt wurden.

Laut einer Mitteilung auf dem eBay Rechtsportal vom 30.10.2008,  kam es In der Zeit vom 22.10.2008 – 27.10.2008 zu einem technischen Fehler auf der deutschen eBay Webseite mit weitreichenden Folgen. Statt der vom Händler hinterlegten Widerrufsbelehrung in dem dafür vorgesehenen Feld, wurde der automatisch generierte Satz „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ bzw. „Siehe Artikelbeschreibung“ auf der Artikelseite angezeigt.

Somit fehlte  in den betreffenden Angeboten jedenfalls zeitweise die erforderliche Widerrufsbelehrung bzw. war diese unter Umständen widersprüchlich soweit diese auch im Angebotstext enthalten war. Entgegen der von eBay aus ersichtlichen Gründen vertretenen Auffassung waren die Angebote in diesem Zeitraum damit wohl wettbewerbswidrig. Eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung stellt eindeutig einen Wettbewerbsverstoß dar, unabhängig davon ob hierfür der Händler selbst oder eBay verantwortlich ist.

Nun haben laut eBay einige der betroffenen Händler schon Post von den Anwälten Ihrer Wettbewerber bekommen, die den Wettbewerbsverstoß abmahnen. Die Chancen, dass die Wettbewerber mit ihren Abmahnungen erfolgreich sein werden stehen – vorbehaltlich anderer Umstände – gut.

Händler die sich Abmahnungen und gerichtlichen Schritten ausgesetzt sehen, sollten überlegen, ob sie nicht eBay in Regress nehmen möchten. Denn darauf dürfte es hinauslaufen, auch wenn eBay das lieber nicht wahrhaben will.

Fazit

Wird man wie hier wegen Fehler Dritter abgemahnt, so hilft dies im Wettbewerbsrecht zwar meist nicht gegenüber dem Abmahnenden, da es bei Wettbewerbsverstößen auf ein Verschulden nicht ankommt. Es besteht aber die Möglichkeit den Dritten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

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