EU-Öko-Siegel, Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion, Allergenkennzeichnug, Preisangaben, Werbung, Wettbewerbsrecht, Rechtsanwalt

Irreführende

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Wann und wie darf ein Online-Händler mit dem EU-Öko-Siegel für Lebensmittel werben – und wann führt das in die Irre? Das Landgericht Stuttgart hat klare Grenzen gezogen und sich nebenbei auch zu Allergenkennzeichnung und Preisangaben geäußert.

Worum geht’s?

Eine luxemburgische Gesellschaft betreibt einen Online-Shop für Delikatessen. Der Shop enthielt nicht nur Probleme mit der Allergenkennzeichnung und falschen Preisangaben, sondern er nutzte im Footer des Onlineshops das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (EU-Öko-Siegel). Zwar verfügte das Unternehmen über ein Zertifikat zur Nutzung des EU-Öko-Siegels für bestimmte Lebensmittel, aber nicht für alle im Shop angebotenen Produkte. Außerdem war unter dem Siegel die falsche Codenummer angegeben.

Hiergegen ging ein von uns vertretener Wettbewerber vor.

Hintergrund: Das EU-Öko-Siegel

Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion soll Verbrauchern Orientierung bieten: Produkte, die es tragen, stammen aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft. Das charakteristische Logo für ökologische Produktion in der Europäischen Union wurde am 01.07.2010 eingeführt und dient seitdem als verbindliches Erkennungszeichen für biologische Produkte, die den EU-Vorschriften entsprechen.

Anders als bei anderen Gütesiegeln ist die Nutzung dieses Logos in der Verordnung (EU) 2018/848 gesetzlich festgelegt. Nur Produzenten, Verarbeiter und Händler, deren Produkte durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle zertifiziert sind und die die Anforderungen (z. B. mindestens 95 % Bio-Rohstoffe) erfüllen, dürfen das EU-Bio-Logo verwenden.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den luxemburgischen Händler mit Urteil vom 09.09.2025 – Az. 53 O 160/25 wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zur Unterlassung. Die Richter stellten klar: Das EU-Öko-Zertifikat ist produktbezogen – es gilt also nur für die konkret geprüften Waren. Wird es allgemein für ein Unternehmen oder gar für alle Shop-Produkte verwendet, entsteht ein falsches Bild.

Durch die Platzierung im Footer der Website wird dem Zertifikat der Produktbezug genommen und der Eindruck erweckt, es handele es sich um eine generelle Zertifizierung.

Auch wegen der fehlenden Hervorhebung von Allergenen und der fehlerhaften Preisangaben wurde der Händler verurteilt.

Fazit

Unternehmen, die nach der EU-Öko-Verordnung zertifizierte Bioprodukte anbieten, sollten das gesetzliche Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion nur produktbezogen in der jeweiligen Artikelbeschreibung nutzen. Eine Nutzung im Header oder Footer der Webseite, wo das Logo bei jedem Produkt erscheint und damit auch bei möglicherweise bei nicht bio-zertifizierten Produkten kann wettbewerbswidrig sein und zu kostspieligen Abmahnungen führen.

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