
Game
of
Döner.
Game
of
Döner.
von
Kann man sich mit der eigenen Marke an berühmte Titel von Filmen oder Serien anhängen? Oder ist das unzulässige Trittbrettfahrerei? Der Markenstreit zwischen Game of Thrones und Game of Döner vor dem EUIPO.
Game of Döner
Ein Gastronomie-Unternehmer hatte die Idee, die Bezeichnung „GAME OF DÖNER“ – optisch gestaltet mit Drachen- und Schildelementen – als Unionsmarke für Restaurant-, Franchising- und Lizenzdienstleistungen anzumelden. Der Name sollte offenbar ein ironisches Spiel mit dem bekannten Serienphänomen „Game of Thrones“ sein. Doch der US-Sender HBO, Inhaber der Markenrechte an der weltweit berühmten Serie, fand das weniger charmant und legte Widerspruch ein.
Die Begründung: „Game of Döner“ nutze den Ruhm und die Anziehungskraft der bekannten Marke „Game of Thrones“ in unlauterer Weise aus. Der Widerspruch stützte sich auf den Schutz der bekannten Marke, wonach in der EU bekannte Marken auch jenseits identischer oder ähnlicher Waren schützt – nämlich immer dann, wenn ein späteres Zeichen vom guten Ruf der älteren Marke profitieren oder diesen beeinträchtigen könnte.
Der Fall vor dem EUIPO
HBO konnte eine beeindruckende Sammlung von Belegen vorlegen: Zuschauerzahlen in ganz Europa, internationale Auszeichnungen, Merchandising-Kooperationen, touristische Effekte – kurzum: den unbestreitbaren Kultstatus von „Game of Thrones“. Das EUIPO hatte somit keine Schwierigkeiten, die hohe Bekanntheit und Wertschätzung der älteren Marke „Game of Thrones“ festzustellen.
Im Zentrum der Prüfung stand die Frage, ob zwischen den beiden Zeichen ein sogenannter „Link“ besteht, also eine gedankliche Verbindung, die der durchschnittliche Verbraucher beim Anblick von „Game of Döner“ automatisch zu „Game of Thrones“ herstellt. Dabei kommt es nicht auf eine Verwechslungsgefahr an, sondern darauf, ob ein wirtschaftlicher Vorteil durch den Ruf der bekannten Marke gezogen wird.
Das EUIPO kam zu dem Schluss, dass genau das hier der Fall war. Schon der Aufbau mit „GAME OF …“ sei stark an das bekannte Serienlogo angelehnt. Die Verwendung ähnlicher Typografie, der dramatische Schriftzug und die Verwendung von Drachen- und Schildsymbolen verstärken diesen Eindruck. Die Marken seien zwar nicht identisch, aber doch ähnlich genug, um eine klare Assoziation zu wecken.
Mit Beschluss vom 12. März 2025 – Az. B 3 215 519 – gab die Widerspruchsabteilung daher dem Widerspruch von HBO statt und wies die Anmeldung „Game of Döner“ vollständig zurück.
Reichweite des Bekanntheitsschutzes
Die Entscheidung macht deutlich, wie weit der Schutz berühmter Marken reicht. Auch vermeintlich humorvolle Wortspiele mit bekannten Markennamen können rechtlich riskant sein. Selbst wenn sich die angemeldete Marke auf völlig andere Waren oder Dienstleistungen bezieht – hier Gastronomie und Franchise statt Fernsehunterhaltung – genügt schon die Assoziation mit einem bekannten Titel, um in die Rechte des älteren Markeninhabers einzugreifen.
Für Unternehmen bedeutet das: Wortspiele mit prominenten Titeln oder Marken mögen kreativ und humorvoll wirken, können aber juristisch heikel sein. Denkt der angesprochene Konsument beim Anblick der neuen Marke sofort an die bekannte ältere Marke, kann ein Eingriff in die Rechte der älteren Marke vorliegen.
Wer sicher gehen will, sollte neue Markenideen nicht nur auf Identität und Ähnlichkeit prüfen, sondern auch auf mögliche Assoziationsrisiken mit bekannten Marken. Das gilt besonders, wenn der Name, das Layout oder die Bildsprache an eine bekannte „Erzählwelt“ der bekannten Marke erinnert.
Fazit
Der Fall „Game of Döner“ macht deutlich, dass Humor und Ironie im Markenrecht Grenzen haben. Wer sich zu stark an den Ruhm einer bekannten Marke anlehnt, riskiert den vollständigen Verlust seiner Anmeldung und mögliche weitere Ansprüche – selbst wenn er in einer anderen Branche tätig ist.
Die Reputation bekannter Marken kennt keine Branchengrenzen und der Versuch, davon zu profitieren, endet schnell als unlauter.
Um es im Stil der Serie zu sagen: In der Welt des Markenrechts gibt es kein „Winter is coming“ – der Ärger ist meist schon da, wenn man sich zu sehr auf den Thron setzt.
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