Berichterstattung über Adoptivtöchter von Günther Jauch zulässig

von

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Die Töchter von Günther Jauch müssen eine erneute namentliche Nennung unter Angabe ihres Alters in der Presse akzeptieren.

Vor dem BVerfG waren die Adoptivtöchter des bekannten Fernsehmoderators mit Verfassungsbeschwerden gegen die Veröffentlichung ihrer Namen und ihres Alters in der Presse vorgegangen.

Anlass für die Verfassungsbeschwerden waren Zeitschriftenartikel über die Familie Jauch aus dem Jahr 2011. Darin wurden auch die beiden Töchter, die Günther Jauch und seine Ehefrau 1997 und 2000 aus einem sibirischen Waisenhaus adoptiert hatten, namentlich und unter Altersangabe genannt.

Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügten die Kinder im Wesentlichen eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Entscheidung des BVerfG zu den Adoptivtöchtern von Günther Jauch

Mit Beschluss vom 28.07.2016 – Az. 1 BvR 335/14 verneinte das BVerfG eine Verletzung dieser Rechte.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis der Person, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Dabei sind Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig, insbesondere wenn sich die Kinder prominenter Eltern weder durch eigenes Verhalten noch durch ihre Eltern der Öffentlichkeit ausgesetzt haben.

Berichterstattung über Töchter von Günther Jauch
qvist / Shutterstock.com

Beschränkt wird die informationelle Selbstbestimmung jedoch durch die Meinungs- und Pressefreiheit. Das BVerfG bestätigte ein vorangegangenes Urteil des BGH, in der dieser der Pressefreiheit den Vorrang gibt.

Neben der Tatsache, dass die Informationen bereits in mehreren, nicht beanstandeten Artikeln veröffentlicht worden war, stellte das BVerfG fest, dass allein die Nennung von Vorname, Abstammung und Alter ohne Bild nicht dazu geeignet sei, die Kinder optisch für die Öffentlichkeit erkennbar zu machen.

Fazit

Bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit ist auch zu berücksichtigen, ob die entsprechenden Informationen bereits veröffentlicht wurden und ob dagegen bereits vorgegangen wurde.

Unsere Dienstleistungen

Wettbewerbsverstoß erfolgreich bekämpfen

Sie möchten gegen Wettbewerbsverstöße Ihres Mitbewerbers vorgehen? Wir prüfen die Sach- und Rechtslage gehen für Sie konsequent gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor um unlauteres Verhalten Ihrer Mitbewerber schnell und effektiv abzustellen.

Mehr erfahren

Effektive Verteidigung im Markenrecht

Effektive Verteidigung im Markenrecht bei markenrechtlichen Abmahnungen und Klagen, um das rechtlich und wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Mehr erfahren

Markenrechtsverletzung erfolgreich bekämpfen

Jemand verletzt Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen und Sie möchten gegen diese Markenrechtsverletzungen vorgehen? Wir prüfen die Sach- und Rechtslage gehen für Sie konsequent gegen Verstöße gegen das Markenrecht vor um rechtswidriges Verhalten schnell und effektiv abzustellen.

Mehr erfahren

Designanmeldung

Sie möchte ein Design bzw. Geschmacksmuster Marke anmelden? Wir beraten Sie zum Thema Markenanmeldung und melden für Sie Marken, in Deutschland, der Schweiz, der EU und in dem Rest der Welt zum Pauschalpreis an.

Mehr erfahren

Effektive Verteidigung im Wettbewerbsrecht

Wir unterstützen Sie dabei wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Abmahnungen bestmöglich abzuwehren.

Mehr erfahren

Patentrechtsverletzung erfolgreich bekämpfen

Wir verteidigen Ihre Patente und Gebrauchsmuster und gehen gegen Verletzungen Ihrer Patentrechte vor um diese schnell und konsequent abzustellen.

Mehr erfahren

Relevante Beiträge

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktanfrage

Maximale Dateigröße: 10MB