
Aus
für
Veggie-Burger?
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Veggie-Burger?
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Am 08.10.2025 hat das EU-Parlament beschlossen künftig Bezeichnungen wie Wurst, Schnitzel oder Burger ausschließlich Fleischprodukten vorzubehalten und für Fleischersatzprodukte wie Tofu zu verbieten. Was hat es damit auf sich?
Worum geht’s?
Am 8. Oktober 2025 hat das Europäische Parlament mit einer Mehrheit von 355 zu 247 Stimmen bei 30 Enthaltungen beschlossen, dass Begriffe wie „Burger“, „Schnitzel“ und „Wurst“ künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen. Die Abstimmung war Teil eines umfassenderen Gesetzespakets zur Stärkung der Position von Landwirtinnen und Landwirten in den Verhandlungen über Preise in Supermärkten.
Darin sind auch Regelungen enthalten, die Bezeichnungen die gegenwärtig für Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendet werden, künftig ausschließlich Erzeugnissen, die Fleisch enthalten, vorbehalten sind. Dazu zählen z.B. Bezeichnungen wie Steak, Schnitzel, Wurst, Frikadellen, Hamburger aber auch Eigelb und Eiweiß. Entsprechendes soll für Geflügel gelten.
Nächste Schritte im legislativen Verfahren
Der Beschluss des EU Parlaments bedeutet aber noch nicht das aus für das Tofu-Schnitzel oder den Veggie-Burger. Es muss noch mit den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union und mit der Kommission in sogenannten Trilog-Verhandlungen abgestimmt werden.
Damit die Verordnung in Kraft treten kann, ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat erforderlich. Die Bundesregierung hat bislang keine offizielle Position zu dem Parlamentsbeschluss kundgetan. Die endgültige Verabschiedung hängt somit maßgeblich davon ab, wie sich die einzelnen Mitgliedstaaten in den kommenden Verhandlungen positionieren.
Konsequenzen der Verordnung
Kommt die Verordnung tatsächlich wie vom EU-Parlament beschlossen, sind Produktbezeichnungen für fleischlose Produkte wie Veggie-Burger und Ähnliches künftig nicht mehr erlaubt. Die Unternehmen die entsprechende Produkte anbieten müssten sich umorientieren.
Damit würde für Fleischprodukte eine vergleichbare Regelung gelten, wie sie bereits für Milchprodukte gilt. Denn die EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse legt fest, dass die Bezeichnung „Milch“ ausschließlich Produkten vorbehalten ist, die „durch ein- oder mehrmaliges Melken“ aus der „normalen Eutersekretion“ gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Milcherzeugnisse wie Käse, Butter, Rahm und Joghurt.
Der Europäische Gerichtshof entschied auf Grundlage dieser Verordnung bereits 2017 das Aus für Sojamilch, veganen Käse und Tofubutter. Seither gibt es hierfür Bezeichnungen für Sojadrinks und andere Alternativbezeichnungen.
Für Milchprodukte existiert aber eine Ausnahmeliste, die traditionelle Bezeichnungen wie „Kokosmilch“, „Erdnussbutter“ oder „Fleischkäse“ erlaubt. Für die geplante Neuregelung bei Fleischprodukten ist bisher keine vergleichbare Ausnahmeliste vorgesehen.
Auswirkungen auf Hersteller
Sollte die Verordnung in der nun beschlossenen Weise in Kraft treten, hätte dies für die Hersteller solcher Produkte erhebliche Auswirkungen. Sie müssten ihre Produkte umetikettieren und sich neue Bezeichnungen ausdenken, die für den Verbraucher funktionieren. Mehrere Unternehmen– darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat und Rügenwalder Mühle – haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen. Die kurzfristigen Umstellungskosten werden auf einen einstelligen mittleren Millionenbetrag geschätzt. Die Unternehmen argumentieren, dass ein Verbot den Verkauf erschweren würde und Deutschland aufgrund des großen Marktes für Fleischersatzprodukte besonders vom wirtschaftlichen Schaden betroffen wäre.
Kritik an der Verordnung
Die Verordnung wird in Bezug auf das Verbot von Bezeichnungen für vegetarische oder vegane Ersatzprodukte vielfach scharf kritisiert. So sei ein Begriff wie ein „veganes Seitan Schnitzel“ für den Verbraucher nicht irreführend und er wisse was das Produkt beinhalte.
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC verweist auf eine Umfrage aus dem Jahr 2020, wonach sich 70 Prozent der Verbraucher nicht an Begriffen wie „Veggie-Burger“ stören, solange die Produkte eindeutig als vegetarisch oder vegan erkennbar sind.
Das Hauptargument der Befürworter der neuen Regelung ist Verbrauchertäuschung bzw. Irreführung. Wenn aber aus Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ klar hervorgeht, dass es sich um einen vegetarischen Burger handelt, scheidet eine Irreführung im wettbewerbsrechtlichen Sinne aus. Auch werden dadurch lange genutzte Bezeichnungen wie „Sellerieschnitzel“ damit wohl unnötig unzulässig und müssten künftig wohl „panierter Sellerie“ oder so ähnlich heißen.
Fazit
Die Regelungen zum Verbot von Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte hätte man sich sparen können und aus meiner Sicht auch sollen. Sind Bezeichnungen tatsächlich irreführend, könnte man hiergegen mit den bewährten Mitteln des Wettbewerbsrechts vorgehen.
Die neuen Regeln führen somit nicht zu mehr Verbraucherschutz, sondern zu Kosten für die betroffenen Unternehmen und vermutlich auch zu Verwirrung bei Verbrauchern, die jetzt mit neuen Bezeichnungen konfrontiert werden.
Außerdem erscheinen die ausgewählten verbotenen Begriffe wie „Burger“ bereits neben der Sache, da sie anders als z.B. „Steak“ gerade nicht ein reines Fleischprodukt sondern ein Gericht aus mehreren Bestandteilen bezeichnen.
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Wettbewerbsrecht!
